Der Aufteilungsplan stellt die Eigentumsverhältnisse dar und muss in der Teilungserklärung festgehalten sein. Die einzelnen Gebäudeteile, die abgesonderten Wohneinheiten und das Gemeinschaftseigentum werden eindeutig voneinander abgegrenzt. Unser Architekturbüro bietet Ihnen die Erstellung von Aufteilungsplänen für alte und neue Gebäude an, so wie ihre Einreichung bei der zuständigen Baubehörde. Wenn keine zuverlässigen Bestandspläne vorhanden sind, nutzen wir das 3D-Laserscanning, um den aktuellen Zustand des Gebäudes zu erfassen. Anschließend erstellen wir alle erforderlichen Zeichnungen für eine Teilungserklärung. Für Mehrfamilienhäuser, die in einzelne Wohnungseinheiten aufgeteilt sind, sind Grundbuchblätter und beurkundete Teilungserklärungen für jede Wohnung erforderlich. Teilungserklärungen enthälten einen Aufteilungsplan, eine Abgeschlossenheitsbescheinigung und eine Gemeinschaftsordnung. Der von uns erstellte Aufteilungsplan enthält Grundrisse der Wohneinheiten sowie zugehörige Nebenräume und Gebäudeansichten. Jede Wohnungseinheit erhält eine eindeutige Nummer, die die Einheit mit dem dazugehörigen Sondereigentum von den anderen Wohnungseinheiten, dem restlichen Sondereigentum und dem Gemeinschaftseigentum unterscheidet..
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