In der Grundlagenermittlung werden die Rahmenbedingungen für das Bauvorhaben geklärt und die Anforderungen an das Gebäude oder die Anlage definiert. Hierzu gehören unter anderem die Standortbedingungen, die Baunutzung, die Größe und die Nutzungsanforderungen.
Die Ausführungsplanung legt die Details der Bauausführung fest und dient als Grundlage für die Vergabe der Bauleistungen. Hierzu gehören unter anderem Konstruktionszeichnungen, Material- und Produktspezifikationen sowie technische Berechnungen.
In der Vorplanung werden erste Entwürfe erstellt, die auf den Anforderungen der Grundlagenermittlung basieren. Dabei werden verschiedene Varianten entwickelt und miteinander verglichen, um eine optimale Lösung zu finden.
In dieser Phase werden die Bauleistungen ausgeschrieben und Angebote eingeholt. Hierzu gehört die Erstellung von Leistungsverzeichnissen sowie die Überprüfung und Bewertung der eingegangenen Angebote.
Die Entwurfsplanung konkretisiert die Vorplanung und legt die Ausgestaltung des Gebäudes oder der Anlage fest. Dabei werden die Funktionen des Bauwerks detaillierter beschrieben und die Anforderungen an die einzelnen Räume festgelegt.
In der Mitwirkung bei der Vergabe werden die Angebote der Bieter geprüft und bewertet. Es wird ein Vorschlag für die Vergabe der Bauleistungen erstellt und an den Auftraggeber weitergeleitet.
In der Genehmigungsplanung werden die Entwürfe so weit ausgearbeitet, dass sie bei den zuständigen Behörden zur Genehmigung eingereicht werden können. Hierzu gehören unter anderem Pläne, Berechnungen und Nachweise, die den Bauantrag unterstützen.
Während der Bauphase überwacht der Architekt oder Ingenieur die Bauausführung und sorgt dafür, dass die Vorgaben der Planung und der Vergabe umgesetzt werden. Hierzu gehört die Überwachung der Bauqualität, der Kosten und des Terminplans.
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